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  • Regelmäßige Wartung über einen Zeitraum von 20 Jahren

6 Vorteile einer Dachverpachtung?

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Entscheiden Sie sich für die Verpachtung Ihrer Dächer und falls eine Sanierung erforderlich ist, bieten wir Ihnen eine kostenlose Dachsanierung, selbst bei asbesthaltigen Dächern!

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Geschützt und versichert

Ihr Gebäude und Inventar sind vollständig versichert, während die regelmäßige Wartung der Solaranlage sicherstellt, dass sie stets den maximalen Ertrag erzielt.

Ab welcher Größe ist es möglich, meine Dachfläche zu verpachten?

Dachflächen ab einer Mindestgröße von 500m² möglicherweise sogar 300m² es kommt auf den Standort der Dachfläche an. Schreiben Sie uns dazu über das Kontaktformular, indem Sie auf „Pachteinnehmen berechnen“ klicken.

Profitieren Sie von Ihrer unbenutzten Dachfläche!

Verpachten Sie Ihre Dachflächen an uns und lassen Sie von unseren geprüften Partnern hochwertige Photovoltaikanlagen installieren.

Genießen Sie sichere und regelmäßige Pachteinnahmen, ohne jegliches finanzielles Risiko oder Kosten.

Bei Bedarf haben Sie zudem die Option, die Anlage zu einem späteren Zeitpunkt käuflich zu erwerben und noch mehr von Ihrem Solardach zu profitieren.

Aktuelle Projekte

Unser Erfolg basiert auf jeder fertiggestellten Projekt, denn wir wachsen mit den Herausforderungen und verfügen dadurch über ein umfangreiches Fachwissen, auf das wir zurückgreifen können.

Schefflenz

Status: In der Bauphase
Leistung: 659,56 kWp
Bundesland: Baden-Württemberg

Mudau

Status: In der Bauphase
Leistung: 289,56 kWp
Bundesland: Baden-Württemberg

Angelbachtal

Status: In der Bauphase
Leistung: 534,56 kWp
Bundesland: Baden-Württemberg

Häufige Fragen zu Verpachtung von Dachflächen

Der Einsatz einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Firmendach liegt im Trend. Angesichts des Klimawandels und der damit verbundenen Notwendigkeit, den CO2-Ausstoß zu reduzieren, wird die Investition in regenerative Energien immer bedeutsamer. Zudem können Sie mit einer solchen Anlage auf dem Dach Ihr Unternehmen als fortschrittlich und umweltbewusst präsentieren. Erfahren Sie hier, wie Sie sowohl einen Beitrag zum Umweltschutz leisten als auch eine neue Einnahmequelle erschließen können. Besuchen Sie unsere Seite, um weitere Informationen zu erhalten.

Um eine Solaranlage zu errichten, müssen verschiedene Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Grundsätzlich kann eine Photovoltaikanlage auf jedem Dach installiert werden, solange es statisch dafür geeignet ist.

Die wichtigsten Faktoren für den Erfolg einer Photovoltaikanlage sind:

  • Die Art des Daches (Satteldach, Flachdach, Pultdach usw.)
  • Die Ausrichtung der Dachfläche
  • Die Neigung der Dachfläche
  • Verschattung durch Bäume oder andere Gebäude
  • Die Größe der Dachfläche


Idealerweise ist die Dachfläche exakt nach Süden ausgerichtet und weist eine Neigung von etwa 35 Grad auf. Dies ist jedoch eine ideale Vorstellung, die insbesondere bei größeren Dachflächen, wie sie bei Gewerbeimmobilien üblich sind, selten erreicht wird. Beim Vermieten einer Gewerbefläche für Solarmodule spielt in der Regel die Größe der Fläche eine wichtigere Rolle, während eine weniger optimale Lage in den Hintergrund tritt. Eine vorhandene Verschattung beeinflusst die Leistungsfähigkeit der Module, die mit dem verschatteten Panel in Verbindung stehen. Die Größe der Dachfläche wirkt sich mittelbar auf die Effizienz einer Solaranlage aus, da größere Flächen im Allgemeinen kostengünstiger errichtet werden können.

Wenn die Rahmenbedingungen für die Aufstellung einer Solaranlage geeignet sind, stellt sich für den Hauseigentümer die Frage nach der Finanzierung. Insbesondere für Gewerbetreibende kann die Finanzierung einer ausreichend großen Anlage eine Herausforderung darstellen, obwohl die Stückkosten mit der Größe sinken. Die Finanzierung erfolgt in der Regel über ein Darlehen, was sich auf die Bonität des Unternehmens und auf eingeräumte Kreditlinien auswirken kann und somit die Gesamtfinanzierung beeinflusst. Darüber hinaus erfordert die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaikanlage auch Fachkenntnisse.

Für Unternehmen, die ihre Dachfläche dennoch gewinnbringend nutzen möchten, besteht die Möglichkeit, sie zu vermieten. Bei der Dachvermietung stellt der Gewerbetreibende sein Dach zur Verfügung, und ein Drittanbieter installiert eine Photovoltaikanlage darauf. Es sind jedoch eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen, damit eine Anlage auf dem Dach installiert werden kann.

Die Vermietung Ihrer Dachfläche an einen Dritten bringt Ihnen verschiedene Vorteile. Der Mieter erhält dabei die Einspeisevergütung für den produzierten Strom. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Sie als Hauseigentümer den Strom der Anlage zunächst selbst nutzen und erst danach ins öffentliche Netz einspeisen dürfen. Dadurch liegt die Einspeisevergütung unter dem durchschnittlichen Strompreis. Der Betreiber der Solaranlage hat somit ein Interesse daran, den erzeugten Strom zu verkaufen. Als Hauseigentümer sind Sie dafür prädestiniert, da die Anlage auf Ihrem Dach installiert ist und alle Leitungen auf Ihrem Grundstück verlaufen. Es entsteht eine Win-Win-Situation: Sie beziehen Ihren Strom ökologisch nachhaltig von der Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach, während der Betreiber der Anlage einen gesicherten Abnehmer für seinen Strom hat. Zudem trägt die Solaranlage zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei, was der Umwelt zugutekommt.

Darüber hinaus ist die Vermietung Ihrer Dachfläche eine lohnende Einnahmequelle. Als Gebäudeeigentümer stellen Sie Ihr Dach zur Verfügung, auf dem ein Investor eine Anlage installiert. Ohne Ihre Dachfläche wäre der Business-Case für den Investor nicht realisierbar. Daher ist der Investor bereit, eine Miete für die Dachfläche zu zahlen. Für den Gewerbetreibenden lohnt sich dies, da er keinerlei Investitionen für die Photovoltaikanlage tätigen muss und möglicherweise auch günstigeren Strom erhält, zusätzlich zur Miete.

Die Höhe der Miete hängt von der Größe und Effizienz der Photovoltaikanlage ab. Je besser die technischen Parameter der Anlage sind, desto höher fällt auch die Miete aus. Dies liegt daran, dass ein Betreiber einer größeren Anlage geringere Kosten pro Einheit hat und somit einen größeren Teil des Ertrags an den Eigentümer abgeben kann. Um eine Schätzung der möglichen Mieteinnahmen zu erhalten, nutzen Sie bitte den Solarrechner oben auf dieser Seite.

Wenn Sie Ihre Dachfläche vermieten möchten, müssen Sie in der Regel nicht selbst die Kosten für die Photovoltaikanlage tragen. Der Zweck der Vermietung besteht darin, dass lediglich die Dachfläche zur Verfügung gestellt werden muss. Es ist wichtig zu betonen, dass Angebote, bei denen sich der Immobilienbesitzer an den Kosten für die Anlage beteiligen soll, als unseriös einzustufen sind. Wenn Sie Ihr Dach vermieten möchten, sollten Sie jedoch einige Punkte beachten. Dazu gehört, dass der Investor während der Bauphase der Anlage und für spätere Wartungsarbeiten Zugang zu Ihrem Gebäude haben muss.

Bei der Vermietung Ihrer Dachfläche wird das Interesse eines Investors umso größer, je mehr Fläche Sie zur Verfügung stellen können.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Photovoltaikanlage auf dem Dach Auswirkungen auf das Gebäude haben kann. Zum Beispiel können Photovoltaikmodule pro Quadratmeter bis zu 10 kg wiegen. Für eine Dachfläche von 600 Quadratmetern bedeutet das möglicherweise ein zusätzliches Gewicht von etwa 6 Tonnen. Insbesondere in Regionen mit höherer Schneelast sollte überprüft werden, ob das Dach auch unter Schneelast stabil bleibt. In der Regel beauftragt der Investor einen Statiker, um die Eignung des Dachs zu prüfen.

Folgende Fragen sollten Sie mit dem Mieter Ihrer Dachfläche klären:

  • Dachkonstruktion
  • Installation von Schneefängern
  • Verlegung der elektrischen Leitungen
  • Anbindung an das öffentliche Stromnetz
  • Zugang zur Photovoltaikanlage und den Wechselrichtern
  • Zeitraum der Stromabnahme zur Eigennutzung, Preisgestaltung für diesen Zeitraum und Regelungen für die Folgezeit
  • Eventuelle Rückbaukosten und Zuständigkeit dafür
  • Festlegung der Mietkonditionen
  • Versicherung für Stromausfall und mögliche Schäden
  • Wartungs- und Instandhaltungskosten für die Photovoltaikanlage

Diese Fragen sollten in einem Pachtvertrag zwischen den Parteien geregelt werden. Im weiteren Verlauf werden die einzelnen Punkte sowie mögliche Besonderheiten näher erläutert, wobei die ersten beiden Punkte bereits erwähnt wurden.

Nach der Installation der Module auf dem Dach müssen entsprechende elektrische Leitungen verlegt werden. Es ist zu klären, ob diese entlang der Fassade verlaufen können und wo der Wechselrichter positioniert werden soll. Der Wechselrichter wandelt den erzeugten Gleichstrom der Photovoltaikanlage in den üblichen Wechselstrom um und sollte an einem kühlen Ort innerhalb des Gebäudes installiert werden. Da der Strom sowohl für den Eigenverbrauch als auch für die Einspeisung ins öffentliche Netz genutzt werden soll, muss hinter dem Wechselrichter ein Stromzähler installiert werden, um sowohl den Eigenverbrauch als auch die abgegebene Menge zu erfassen. Ohne diese Geräte können die Einnahmen nicht ermittelt werden. Der Eigentümer der Solaranlage benötigt einen problemlosen Zugang zu den Zählern, was im Pachtvertrag definiert werden sollte. Darüber hinaus sollten im Pachtvertrag auch Regelungen getroffen werden, die besagen, dass der Vermieter Änderungen nur in Absprache mit dem Betreiber vornehmen darf. Schließlich sollte der Pachtvertrag auch eine Regelung enthalten, die dem Mieter den Zugang zum gesamten Photovoltaiksystem nicht verwehrt.

Um den nicht selbst genutzten Strom effizient einzuspeisen, ist eine Verbindung zum öffentlichen Stromnetz erforderlich. Dies kann die Installation eines zusätzlichen Zählers erfordern. Es kommt häufig vor, dass die Photovoltaikmodule auf einem anderen Gebäude installiert sind als die Wechselrichter, was gegebenenfalls eine Anbindung an das Stromnetz erforderlich macht. Es ist wichtig, beim Vermieten festzulegen, wer die damit verbundenen Kosten trägt.

Ein wichtiger Aspekt beim Vermieten Ihrer Dachfläche ist der uneingeschränkte Zugang zu den Wechselrichtern und der gesamten Anlage. Störungen oder Probleme mit den Modulen oder Wechselrichtern können die Leistungsfähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen. Daher muss im Vertrag festgelegt werden, dass der Zugang zur Anlage nicht behindert wird und dass bei Störungen entsprechend reagiert werden kann. Zudem müssen Regelungen getroffen werden, wie der Betriebszustand der Photovoltaikanlage gemeldet wird. Wenn die Übertragung der Daten über Mobilfunk erfolgt, muss im Voraus die Netzverfügbarkeit geprüft werden. Wenn das System über WLAN kommuniziert, muss ein entsprechender Netzwerkzugang sichergestellt werden. Falls dafür separate Kosten entstehen, muss auch geklärt werden, wer diese trägt.

Es besteht ein gemeinsames Interesse beider Parteien darin, dass Strom produziert und abgenommen wird. Ohne eine verbindliche Stromabnahme erzielt der Betreiber einen geringeren Ertrag, während der Dachbesitzer den Strom zu einem herkömmlichen Preis kaufen muss und lediglich die Miete für die Photovoltaikmodule erhält. Die Vermietung der Dachfläche ist jedoch nur dann erfolgreich, wenn beide Parteien davon profitieren. Daher muss im Pachtvertrag eine Regelung getroffen werden, die den Preis festlegt. Es kann durchaus eine dynamische Komponente eingefügt werden, da der Strompreis langfristig steigen wird. Eine mögliche Option ist beispielsweise eine Preiserhöhung basierend auf einem Strompreisindex. Es ist jedoch auch wichtig, die Dauer der Stromlieferung zu regeln. Da das EEG für Photovoltaik-Anlagen eine garantierte Einspeisevergütung von 20 Jahren vorsieht, sollte dieser Zeitraum auch im Vertrag festgelegt werden. Da Photovoltaikmodule jedoch weit über 20 Jahre hinweg Strom erzeugen können, sollten im Pachtvertrag auch Regelungen über den Zeitraum nach Ablauf der 20 Jahre getroffen werden.

Bei einer langfristigen Dachvermietung besteht keine Gewissheit darüber, wie das Gebäude nach Ablauf von 20 Jahren genutzt wird. Möglicherweise steht das Gebäude, auf dem sich die Photovoltaikmodule befinden, einer modernen Neubebauung oder einer Erweiterung im Wege. Es kann auch vorkommen, dass der Betrieb zwischenzeitlich eingestellt wird. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, die gesamten Module zurückzubauen. Es ist daher ratsam, diesen Aspekt im Pachtvertrag zu regeln.

Vor der Vermietung muss die Photovoltaikanlage zunächst installiert werden. Der Solaranlagenbauer bringt die Module mit der Dachkonstruktion in Verbindung und befestigt sie an den Sparren oder einer Metallkonstruktion bei Flachdächern. Obwohl Schäden am Gebäude beim Vermieten normalerweise nicht die Regel sind, können sie dennoch auftreten. In der Regel sind solche Schäden durch die Versicherung des Anlagenbauers abgedeckt. Es ist jedoch wichtig zu klären, wer für mögliche Schäden während des Betriebs der Anlage aufkommt und wie die Reaktionszeiten des Anbieters festgelegt sind.

Um eine langfristig erfolgreiche Dachflächenvermietung zu gewährleisten, ist es notwendig, sowohl die Module als auch die Wechselrichter regelmäßig zu warten. Die Wartungsintervalle sollten schriftlich festgelegt und der Umfang der Wartungsarbeiten beschrieben werden. Dadurch haben beide Parteien die Gewissheit, dass das System langfristig effizient betrieben werden kann. Natürlich spielen auch die finanziellen Aufwendungen eine Rolle, und diese Frage sollte unbedingt im Vertrag behandelt werden.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Photovoltaik ist für nahezu jeden vorteilhaft, auch wenn er nicht in eine eigene Anlage investieren möchte. Indem man sein Dach vermietet und den erzeugten Strom zu günstigen Konditionen selbst nutzt, kann man den hohen Aufwand und die Kosten für eine eigene Photovoltaikanlage umgehen. Zusätzlich erhält der Vermieter eine Miete. Bei der Vermietung einer größeren Dachfläche sollten die Betriebsbedingungen der Anlage detailliert im Pachtvertrag festgelegt werden. Die Verhandlungsposition des Vermieters wird dabei durch die Größe der Anlage und seine Fähigkeit, den erzeugten Strom abzunehmen, gestärkt. Um langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten, empfiehlt es sich, das Dach für einen Zeitraum von 20 Jahren zu vermieten. Generell lohnt es sich, die Dachfläche langfristig zu vermieten.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Wenn Sie über eine Dachfläche von mindestens 500 m² verfügen und daran interessiert sind, diese für die Gewinnung von grünem Strom zu verpachten, bitten wir Sie, die folgenden Angaben auszufüllen. Sobald wir Ihre Informationen erhalten haben, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Telefon: 07255 3974743

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